Forums before death by AOL, social media and spammers... "We can't have nice things"
|    de.alt.rec.digitalfotografie    |    More than just pics of Hasselhoff    |    500,110 messages    |
[   << oldest   |   < older   |   list   |   newer >   |   newest >>   ]
|    Message 498,161 of 500,110    |
|    Peter Fronteddu to Christian Obsieger    |
|    Re: Bilder aus Internet =?ISO-8859-1?Q?v    |
|    22 Mar 06 09:52:05    |
      From: nopitter@web.de              Christian Obsieger schrieb:              > Natürlich *kann* er diese Rechte, auch zeitlich befristet vollumfänglich,       > abgegen. Aber erstmal hat er das alleinige Recht.              Was heisst erstmal?.       Wenn ein Fotograf von mir ein Portrait macht, hat er kein Nutzungsrecht.       Es sei denn, ich räume es ihm ein.       Wenn ich für eine Firma ein Werk erstelle, habe ich idR kein Nutzungsrecht.              Da gibts beliebige vergleichbare Konstallationen, wo Nutzungrechte schon       vor der Erstellung eines geschützen Werkes abgegeben werden und nie beim       Urheber lagen. Oder reden wir jetzt komplett aneinander vorbei.              > Gibt er Nutzungsrechte ab,       > macht er genau von diesem Recht gebrauch. Dann dürfen es auch andere in dem       > vom Urheber festgelegten Rahmen.              Deine Verknüpfung Urheberschaft-Nutzungsrecht ist aber irreführend. Es       gibt die Konstellationen:              Ich bin Urheber, habe alle/eingeschränkte Nutzungsrechte.       Ich bin Urheber, habe keine Nutzungsrechte.       Ich bin nicht Urheber, habe aber alle/eingeschränkte Nutzungsrechte.       Ich bin kein Urheber und habe auch keine Nutzungsrechte.              Was vergessen? Das ist halt Apfel und Banane.              Grüße       Peter              --- SoupGate-Win32 v1.05        * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)    |
[   << oldest   |   < older   |   list   |   newer >   |   newest >>   ]
(c) 1994, bbs@darkrealms.ca