From: usenet@mageo.de   
      
   Wolfgang Decker wrote:   
   >Manfred Poland schrub:   
   >   
   >>Der interessiert in dem Zusammenhang nicht,   
   >   
   >Ach so.   
   >Na gut.   
   >Dann träum weiter vom Paragraphen 12, der jedem Urheber automatisch   
   >Veröffentlichungsrechte einräumt.   
      
   Da ging es um die Schöpfungshöhe beim vergrössern lassen der   
   Pixelanzahl durch ein Bildbearbeiteungsprogramm und etwas drehen an   
   den Tonwerten.   
      
   >>mal. Es ging um ein Bild, welches in den Tonwerten verändert und   
   >>anschliessend vergrössert wird. Worauf du dich zu dem folgenden   
   >>verstiegen hast:   
   >   
   >> Message-ID:    
   >>Sascha Rheker schrub:   
   >>>Aha, wenn ich also ein beliebiges Bild nehme, es größer mache, die   
   >>>Tonwerte korrigiere, dann erlange ich die Urheberschaft.   
   >>   
   >>Für das veränderte Bild, ja.   
   >>Was aber noch nicht die Veröffentlichungsrechte beinhält.   
   >>   
   >   
   >Und?   
   >Ob die Änderungen so schwerwiegend sind, dass es ein neues Werk   
   >darstellt, an dem Urheberrechte bestehen, müssen im Zweifelsfall die   
   >Gerichte klären.   
      
   Wow, dafür brauchst du tatsächlich ein Gericht? Wenn dir das   
   Marmeladenbrot auf ein fremdes Bild fällt, dann ist da eher die   
   Wahrscheinlichkeit da, ein neues eigenständiges Werk geschaffen   
   haben.   
      
   >Dass aber in keinem Fall damit auch   
   >Veröffentlichungsrechte bestehen, ist nach dem Lesen des   
   >Urheberrechtsgesetzes klar. Und das wird von dir bestritten.   
      
   Der Urheber einer Fotografie, sprich der Fotograf, hat *immer* auch   
   die Veröffentlichungsrechte.   
      
   >>>Sollte ja nach deiner Meinung nach legal sein, weil du der Urheber der   
   >>>deutschen Version bist.   
   >>   
   >>Verzichte bitte in Zukunft auf solche dummdreisten Unterstellungen   
   >   
   >Dann hast es also ohnehin kapiert, dass Urheberrecht nicht gleich   
   >Veröffentlichungsrecht beinhält, wie du in   
   > oder   
   > behauptet hast, und   
   >versuchst nur hier halbwegs ohne Gesichtsverlust rauszukommen.   
      
   Schon wieder eine dummdreiste Unterstellung. Erstens wäre es   
   intelligenter gewesen, Message-ID:   
    zu zitieren. Das war das   
   einzige mal wo ich zu einer Übersetzung Stellung genommen habe. Und,   
   du könntest daraus entnehmen, warum du das nicht allein veröffent-   
   lichen darfst. Es ist nicht deine Story, nur dein wording und nur auf   
   das hast du Rechte. Zusätzlich kannst du ja mal darüber nachdenken,   
   warum die Übersetzung einzeln erwähnt wird. Wäre das Usus, dann   
   bräuchte man diesen Passus nicht.   
      
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    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   
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