home bbs files messages ]

Forums before death by AOL, social media and spammers... "We can't have nice things"

   de.alt.rec.digitalfotografie      More than just pics of Hasselhoff      500,110 messages   

[   << oldest   |   < older   |   list   |   newer >   |   newest >>   ]

   Message 498,270 of 500,110   
   Manfred Poland to Peter Fronteddu   
   Re: Bilder aus Internet vergrößern?   
   22 Mar 06 21:49:50   
   
   From: usenet@mageo.de   
      
   Peter Fronteddu  wrote:   
   >Manfred Poland schrieb:   
   >   
   >> Genau, *er* darf das, weil er der alleinige Inhaber dieser Rechte ist.   
   >   
   >Er darf das, solange er auch die Nutzungsrechte hat. Die kann er nämlich   
   >- so er sie überhaupt erstmal hat - auch abgeben. Im Gegensatz zur   
   >Urheberschaft. Und wenn er die vollumfänglich und exklusiv abgibt, kann   
   >auch er selbst nicht weiter veröffentlichen.   
      
   O.K., dann halt mal langsam. Fotograf "X" macht ein Foto. "X" ist der   
   Urheber. Nur er darf Veröffentlichen, nur er hat das Nutzungsrecht.   
   Punkt.   
      
   Wenn er letzteres vollständig abtritt, dann ist natürlich sein   
   Nutzungsrecht weg. Logisch. Mein Haus ist auch mein Eigentum, aber nur   
   solange bis ich es verkaufe, dann ist es eben nicht mehr *meins*.   
      
   Oder anders herum, wenn "X" nicht durch seine Urheberschaft die   
   alleinigen Rechte hätte, wie soll er sie da abgeben können?   
      
   >Nächster Fall, Portrait. Fotograf ist Urheber, aber   
   >veröffentlichen/verbreiten kann er die Bilder nicht unbedingt.   
   >   
   >Heisst - Urheberschaft beinhaltet nicht zwingend Veröffentlichungsrechte.   
      
   Doch, doch. Das alleinige Veröffentlichungsrecht an dem Bild hat er,   
   niemand anders. Er darf es nur nicht ausüben, wenn er die Einwilligung   
   des oder der Abgebildeten braucht und sie ihm verweigert wird. Das ist   
   eine ganz andere Baustelle, aka KUG. Ein Recht zu haben, heisst nicht   
   zwangsläufig es auch ausüben zu können.   
      
   Ähnlich ist es mit der "Privatkopie". Das Recht dazu hat jeder. Er   
   kann es nur nicht ausüben, wenn er dazu einen Kopierschutz umgehen   
   muss. Er kann im Fall einer CD oder DVD ja auch das analoge Signal   
   kopieren um sein Recht auszuüben. Wo ist das Problem? (Bitte keine   
   Diskussion über "Un-CDs" oder "Macrovision")   
      
   gruss manfred   
      
   --- SoupGate-Win32 v1.05   
    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   

[   << oldest   |   < older   |   list   |   newer >   |   newest >>   ]


(c) 1994,  bbs@darkrealms.ca