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   Message 498,286 of 500,110   
   Christian Obsieger to schlu-do@gmx.net   
   Re: Bilder aus Internet vergrößern?   
   22 Mar 06 23:43:43   
   
   From: christian@bildundblende.de   
      
   ""Dominik Schlütter""  schrieb im Newsbeitrag   
   news:1hcmd1a.9r8lox12455ezN%schlu-do@gmx.net...   
   > Hallo,   
   >   
   > Christian Obsieger  schrieb:   
   >   
   >> Das ist nicht richtig. Du hast die Nutzungsrechte, und räumst sie Deinem   
   >> Kunden ein.   
   >   
   > Bitte lies doch noch mal den Satz von Peter. Er hat geschrieben:   
   >   
   >>> Wenn ein Fotograf von mir ein Portrait macht, hat er kein   
   >>> Nutzungsrecht. Es sei denn, ich räume es ihm ein.   
   >   
   > Das sehe ich eigentlich auch so, aber ich bin natürlich kein Jurist.   
      
   Und genau diesem Satz wiederspreche ich. Der Fotograf hat natürlich als   
   Urheber auch das Nutzungsrecht. Dadurch das Du dich fotografieren lässt,   
   gibst Du Deine Einwilligung zur Verwendung. Die Rechtssprechung geht hier   
   davon aus, das ein Kunde wenn er einen Fotografen beauftragt damit rechnen   
   kann, das der Fotograf dieses zur Werbung verwendet. Möchte er das nicht,   
   muß er es ausdrücklich mitteilen.   
   Der Kunde hat keine Nutzungrechte an diesem Bild, wenn der Fotograf sie ihm   
   nicht eingeräumt hat. D.h. er darf dieses Bild z.B. nicht einfach so im   
   Internet veröffentlichen.   
      
   >   
   >> Er hat aber das "Recht am eigenen Bild" (§§ 22 -24 KUG) und kann Dir   
   >> *gegebenfalls* untersagen von Deinen Rechten gebrauch zu machen.   
   >   
   > Du drehst hier doch lediglich die Perspektive im Gegensatz zu Peters   
   > Aussage um - aber im Endeffekt läuft es doch auf das gleiche hinaus. Der   
   > Fotograf als Urheber darf das Foto eben nicht verwenden, wenn ich als   
   > abgebildete Person ihm das nicht erlaube.   
      
   Nein. Peter sagt, der Fotograf hat bei einem Portrait keine Nutzungrechte   
   sie lägen beim Kunden, und das ist falsch, siehe oben. Der Fotograf kann   
   ggf. in der Ausübung seiner Rechte beschnitten werden, aber er hat sie.   
      
   > Hmm - muss ich dem Fotografen wirklich untersagen, mein Bild z.B. zur   
   > Eigenwerbung zu verwenden? Ich dachte immer, der Fotograf muss mich   
   > vorher fragen, wenn er z.B. mein Bild im Internet oder im Schaufenster   
   > ausstellen will (das kann ja auch im Vertrag festgehalten werden).   
      
   Ja das mußt Du. Und nein, nicht der Fotograf muß fragen ob er das Bild im   
   Internet zeigen darf, im Zweifel muß der Kunde den Fotografen fragen ob er   
   das Bild im Internet veröffentlichen darf.   
   Diese falsche Denkweise hat einen Kunden von mir, seines Zeichen CDU   
   Politiker viel Geld gekostet, weil er ein von mir angefertigtes Portrait für   
   seine Wahlwerbung verwendet hat.   
      
   >   
   >> Deine Aussage ist also grundlegend falsch.   
   >   
   > Nein, eigentlich nicht. Er hat doch nur dargelegt, dass man eben trotz   
   > Urheberschaft nicht immer auch alle Nutzungsrechte hat. Im Falle des   
   > Portrait-Auftrages weiß man das ja auch, bevor die Aufnahme entsteht.   
      
   Wieso, im Falle des Portrait-Auftrages *hat* der Fotograf doch die Rechte!   
      
   > Ja, nur kann er diese Verwertungrechte eben nicht immer ausüben - sei   
   > es, weil er sie schon vorher veräußert hat oder weil andere Rechte (wie   
   > die der Person am eigenen Bild) dem entgegenstehen.   
      
   Naja, hier sind wir doch wieder beim Punkt. Um etwas zu veräußern, muß ich   
   es erst einmal haben. Und es ist etwas anderes ob ich ein Recht nicht, oder   
   nur eingeschränkt ausüben kann, oder es nicht habe.   
      
   > Naja, das ist aber wirklich Wortklauberei. Im Prinzip gibt es ja auch   
   > die zeitliche Abfolge "erst bin ich Urheber, dann trete ich Rechte ab"   
   > so nicht - das passiert zeitgleich. Und damit hätte dann der Urheber   
   > dennoch nie die Verwertungsrechte gehabt.   
      
   Na klar, er verwertet doch dieses Recht. Oder bekommt er kein Geld dafür?!   
      
   >   
   >> Willst Du das nicht verstehen, oder kannst Du nicht?   
   >   
   > Und es besteht IMHO kein Grund, andere Diskussionsteilnehmer "blöd   
   > anzumachen".   
      
   Und es ist IMHO sehr sensibel, wenn man eine durchaus ernst gemeinte Frage   
   als "blöde Anmache" versteht!   
      
   Christian   
      
   --- SoupGate-Win32 v1.05   
    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   

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