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   Message 498,300 of 500,110   
   =?ISO-8859-1?Q?Dominik_Schl=FCtter? to Christian Obsieger   
   Re: Bilder aus Internet =?ISO-8859-1?Q?v   
   23 Mar 06 01:10:45   
   
   From: schlu-do@gmx.net   
      
   Hallo,   
      
   Christian Obsieger  schrieb:   
      
   > Und genau diesem Satz wiederspreche ich. Der Fotograf hat natürlich als   
   > Urheber auch das Nutzungsrecht. Dadurch das Du dich fotografieren lässt,   
   > gibst Du Deine Einwilligung zur Verwendung.   
      
   Dann sehe ich aber nicht das Problem, das (auch hier) immer wieder in   
   fehlenden Model-Release Verträgen gesehen wird. Da gibt es ja immerhin   
   noch die Situation, dass das Model Geld bekommt, beim Portrait ist das   
   nicht so - da muss das "Model" zusätzlich zahlen, um z.B. einen Abzug   
   für das Wohnzimmer oder die Bewerbungsmappe zu bekommen.   
      
   Kann denn der Fotograf die Portraits auch beispielsweise an eine Agentur   
   weiter veräußern? Doch wohl eher nicht. Und ich sehe ehrlich gesagt den   
   Unterschied zur - schliesslich ebenfalls kommerziellen - Verwendung als   
   Werbung für den Fotografen.   
      
   > Die Rechtssprechung geht hier davon aus, das ein Kunde wenn er einen   
   > Fotografen beauftragt damit rechnen kann, das der Fotograf dieses zur   
   > Werbung verwendet. Möchte er das nicht, muß er es ausdrücklich mitteilen.   
      
   Oh. Hast du da Urteile oder Links zu?   
      
   > Der Kunde hat keine Nutzungrechte an diesem Bild, wenn der Fotograf sie ihm   
   > nicht eingeräumt hat. D.h. er darf dieses Bild z.B. nicht einfach so im   
   > Internet veröffentlichen.   
      
   Der Kunde hat in der Regel durchaus Nutzungsrechte vom Fotografen   
   erhalten - wenn ich ein Portrait von mir für die Bewerbungsmappe machen   
   lasse, dann darf ich das auch dafür nutzen. Schliesslich habe ich genau   
   das ja auch bezahlt. Und wenn ich Bilder zur Selbstdarstellung im   
   Internet haben will, dann bekomme ich gegen Geld im Normalfall auch   
   diese Rechte.   
      
   > Nein. Peter sagt, der Fotograf hat bei einem Portrait keine Nutzungrechte   
   > sie lägen beim Kunden, und das ist falsch, siehe oben. Der Fotograf kann   
   > ggf. in der Ausübung seiner Rechte beschnitten werden, aber er hat sie.   
      
   Das ist vielleicht eine Frage der Definition von "Nutzungsrechte". Wenn   
   ich sage, dass jemand die Nutzungsrechte an einem Bild hat, dann meine   
   ich damit, dass er das Bild auch nutzen (oder besser "veröffentlichen")   
   darf. Das, was der Urheber auf jeden Fall hat, sind Urheberrechte - die   
   kann er ja auch nicht veräußern.   
      
   > Und nein, nicht der Fotograf muß fragen ob er das Bild im Internet zeigen   
   > darf, im Zweifel muß der Kunde den Fotografen fragen ob er das Bild im   
   > Internet veröffentlichen darf.   
      
   Dass ich von mir in Auftrag gegebene Portraits nicht einfach ins Netz   
   stellen darf, ist mir bekannt (auch wenn ich das und die damit   
   zusammenhängende Rechtssituation bei derartigen "handwerklichen" Fotos   
   nicht nachvollziehen kann - aber das ist eine andere Geschichte). Ich   
   hätte halt nicht gedacht, dass der Fotograf das Bild von mir dennoch für   
   eigene Zwecke kommerziell verwerten darf.   
      
   > Diese falsche Denkweise hat einen Kunden von mir, seines Zeichen CDU   
   > Politiker viel Geld gekostet, weil er ein von mir angefertigtes Portrait   
   > für seine Wahlwerbung verwendet hat.   
      
   Wie gesagt, die Situation in diesen Fällen ist mir klar und wurde ja   
   auch hier schon des öfteren diskutiert. Es ging mir eher um den   
   umgekehrten Fall, dass nämlich das Model für die Bilder zahlt und der   
   Fotograf die Bilder veröffentlicht.   
      
   > Wieso, im Falle des Portrait-Auftrages *hat* der Fotograf doch die Rechte!   
      
   Wenn er das z.B. in seinen AGB so vereinbart hat. Ansonsten sollten die   
   Rechte der Person am eigenen Bild dem entgegenstehen.   
      
   > Naja, hier sind wir doch wieder beim Punkt. Um etwas zu veräußern, muß ich   
   > es erst einmal haben.   
      
   Nein, eigentlich nicht. Davon leben beispielsweise Warentermingeschäfte   
   und Aktienoptionen, aber das ist ein anderes Thema :-).   
      
   > Na klar, er verwertet doch dieses Recht. Oder bekommt er kein Geld dafür?!   
      
   Er bekommt Geld dafür, dass er eben dieses Verwertungsrecht abgibt.   
      
   > Und es ist IMHO sehr sensibel, wenn man eine durchaus ernst gemeinte Frage   
   > als "blöde Anmache" versteht!   
      
   Sorry, aber ich nehme dir nicht ab, dass das eine ernstgemeinte Frage   
   war. Der Satz: "Willst Du das nicht verstehen, oder kannst Du nicht?"   
   ist meiner Meinung nach in einem Usenet-Posting eigentlich nie sinnvoll   
   oder ernst gemeint.   
      
      
   Gruß,   
      
   Dominik.   
      
   --- SoupGate-Win32 v1.05   
    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   

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