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   Message 498,353 of 500,110   
   Christian Obsieger to Sascha Rheker   
   Re: Bilder aus Internet vergrößern?   
   23 Mar 06 11:33:21   
   
   From: christian@bildundblende.de   
      
   "Sascha Rheker"  schrieb im Newsbeitrag   
   news:dvtgr2$s25$01$1@news.t-online.com...   
   > Christian Obsieger schrieb:   
   > Nutzungsrecht. Es sei denn, ich räume es ihm ein.   
   >>>   
   >>>Das sehe ich eigentlich auch so, aber ich bin natürlich kein Jurist.   
   >>   
   >>   
   >> Und genau diesem Satz wiederspreche ich. Der Fotograf hat natürlich als   
   >> Urheber auch das Nutzungsrecht. Dadurch das Du dich fotografieren lässt,   
   >> gibst Du Deine Einwilligung zur Verwendung.   
   >   
   >   
   > Nein, das ist Unfug oder glaubst Du, daß ich wenn Deine Frau sich von mir   
   > für Dein Geburtstagsgeschenk nackt fotografieren läßt, daß Recht habe, die   
   > Bilder auch für die Werbeplakate des Swingerclubs benutzen der nächste   
   > Woche in Eurem Dorf aufmacht oder Deine Frau einfach nur 10x10m groß an   
   > meine Hauswand zu hängen?   
      
   Naja Sascha, Deine Interpretation des Urheberrechtes kennen wir ja zu genüge   
   mitlerweile ;-)   
   Des Weiteren, ja! Du könntest es tun. Mußt aber damit rechnen, das die   
   Abgebildete dann ihr Recht am eigenen Bild geltend macht. Denn, ich schrieb   
   das der Kunde davon ausgehen kann, dass zu Werbezwecken des Fotografen das   
   Bild genutzt wird.   
   Wird dieses Bild jetzt zu Werbezwecken anderer genutzt, liegt dieses   
   Einverständnis wahrscheinlich nicht vor, und das Recht am eigenen Bild wiegt   
   größer. Aber das Recht zur Verwertung hat der Fotograf.   
      
   >   
   >   
   >> Die Rechtssprechung geht hier davon aus, das ein Kunde wenn er einen   
   >> Fotografen beauftragt damit rechnen kann, das der Fotograf dieses zur   
   >> Werbung verwendet. Möchte er das nicht, muß er es ausdrücklich mitteilen.   
   >   
   > Also Deine Frau hat nur erzählt, was sie mit den Bildern vorhat, nicht,   
   > was sie nicht will...   
      
   Zur eigenen Werbung! Du übertreibst mal wieder maßlos, was wir ja aber   
   spätestens in diesem Thread von Dir gewöhnt sind   
   Du gehst zum Fotografen und machst Portraitbilder. Dann kannst und mußt Du   
   davon ausgehen, das der Fotograf diese Aufnahmen zu Werbezwecken für sich   
   selbst nutzt. Davon geht die Rechtsprechung bisweilen aus. Also hast Du   
   Deine Einwilligung gegeben. Das von Dir mal wieder völlig überspitzte   
   Beispiel stellt ein wohl nicht vorkommendes Extrem dar.   
      
      
   >   
   >> Der Kunde hat keine Nutzungrechte an diesem Bild, wenn der Fotograf sie   
   >> ihm nicht eingeräumt hat. D.h. er darf dieses Bild z.B. nicht einfach so   
   >> im Internet veröffentlichen.   
   >   
   > Klasse. Also kann ich Euch noch auf Schadenersatz verklagen, weil Deine   
   > Frau Flyer mit dem Bild drauf im Dorf verteilt hat auf denen Sie erkärtt,   
   > daß sie nichts mit dem Swingerclub zu tun hat.   
      
   Wenn dem so wäre ja! Allerdings würde das durch das Schmerzensgeld das Du   
   zahlen müsstest wieder aufgefressen werden.   
      
   Christian   
      
   --- SoupGate-Win32 v1.05   
    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   

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