From: Richard.Koenning@t-online.de   
      
   Uwe Schröder wrote:   
      
   >Richard W. Könning wrote:   
   >   
   >> Ich schrieb bewußt "hinreichend enge Beziehungen", da ich der Meinung   
   >> bin, daß das bei den von Dir erwähnten sozialen Netzwerken verwendete   
   >> "persönlich bekannt" bei weitem zu schwach für die legale Weitergabe   
   >> von Privatkopien ist.   
   >   
   >Da greift dann aber IMHO §53 Abs.1 Satz 2: "Der zur Vervielfältigung   
   >Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen   
   >herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht".   
   >   
   >D.h. du darfst *deine* Privatkopie nicht an Hinz und Kunz weitergeben,   
   >aber Hinz und Kunz dürfen *ihre* Privatkopien von dir herstellen lassen.   
   >   
   >Wobei ich da jetzt überhaupt gar nicht den Punkt sehe, wo aus dem   
   >(erlaubten) unentgeltlichen Herstellen von Privatkopien im Auftrag   
   >anderer das (nicht erlaubte) Verbreiten wird. *kopfkratz*   
      
   Ganz einfach. Bei der erlaubten Herstellung im Auftrag Anderer gibt   
   der Hersteller alle Kopien *und* Kopiervorlage an den Auftraggeber   
   zurück. Beim nicht erlaubten Verbreiten behält er eine Kopie oder die   
   Kopiervorlage zurück, obwohl er keine hinreichend enge persönliche   
   Beziehung zum Auftraggeber hat.   
   D.h. eine legale Verbreitung von Kopien ist nur über die Pfade eines   
   sozialen Netzwerks durchführbar, die komplett auf hinreichend engen   
   Beziehungen basieren. Das hierdurch aufgespannte Netz ist wesentlich   
   weitmaschiger als das ursprünglich erwähnte soziale Netz.   
   Ciao,   
   Richard   
   --   
   Dr. Richard Könning Heßstraße 63   
   Tel.: 089/5232488 80798 München   
      
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    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   
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