From: Richard.Koenning@t-online.de   
      
   Uwe Schröder wrote:   
      
   >Richard W. Könning wrote:   
   >   
   >> Ganz einfach. Bei der erlaubten Herstellung im Auftrag Anderer gibt   
   >> der Hersteller alle Kopien *und* Kopiervorlage an den Auftraggeber   
   >> zurück. Beim nicht erlaubten Verbreiten behält er eine Kopie oder die   
   >> Kopiervorlage zurück, obwohl er keine hinreichend enge persönliche   
   >> Beziehung zum Auftraggeber hat.   
   >   
   >Was spräche denn dagegen, daß er zusätzlich zu der in Auftrag   
   >gegebenen Kopie eine weitere Kopie für seinen eigenen, privaten   
   >Gebrauch erstellt?   
   >   
   >Also ich quatsche auf der Straße irgendjemand an, drücke ihm eine   
   >bespielte CD und einen leeren Rohling in die Hand und sage "Kopier mir   
   >das mal". Ist nach §53(1).2 ja wohl erlaubt. Darf derjenige dann von   
   >der überlassenen Vorlage eine Privatkopie für sich selber erstellen -   
   >und wenn nicht, aufgrund welches Paragraphen?   
      
   Hmmh, IANAL, aber ich könnte mir denken, daß die Argumentation in etwa   
   so läuft: Er hat die Vorlage weder gekauft, noch geliehen bekommen   
   (der Auftraggeber wird i.a. kein Verleihrecht besitzten) noch ist sie   
   ihm im Rahmen einer engen persönlichen Beziehung geschenkt worden, so   
   daß sich für ihn keine Handhabe ergibt, eine Kopie für sich als legale   
   Privatkopie zu erstellen. Aber wie gesagt, IANAL.   
   Ciao,   
   Richard   
   --   
   Dr. Richard Könning Heßstraße 63   
   Tel.: 089/5232488 80798 München   
      
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    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   
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