From: hst.spamfree.usenet@centermail.net   
      
   Falk Duebbert schrieb:   
   >In article ,   
   >hst.spamfree.usenet@centermail.net says...   
   >> Sie wurden AFAIK je nach Gericht als gesetzeswidrig oder auch "nur"   
   >> als sittenwidrig angesehen.   
   >> Auf jeden Fall hat solcher Müll hier nichts zu suchen.   
   >   
   >Je nach Auslegung des Systems greift §263 StGB, aber der §6c UWG greift   
   >bei Pyramiden- oder Schneeballsystemen immer. Und "nur sittenwidrig"   
   >zeigt, a) dass Du Dich mit dem jurisdikativen Idiom nicht sonderlich   
   >auseinandergesetzt hast und b) dass Juristen sich bevorzugt selbst bei   
   >einfachen Sachverhalten unbedingt so ausdrücken, dass sie mißverstanden   
   >werden.   
   >   
   Ich habe mich nicht weiter mit den juristischen Spitzfindigkeiten   
   beschäftigt, aber gelesen, dass gelegentlich die Gerichte bei   
   Schneeballsystemen eine Straftat verneint wurde, aber trotzdem das   
   Geschäft als "sittenwidrig" und dadurch nichtig erklärt wurde und   
   deshalb daraus von keinem Beteiligten Ansprüche entstehen würden.   
      
   Man kann halt den geläufigen Ausspruch "Die dümmsten Bauern haben die   
   größten Kartoffeln" auch so ausdrücken:   
   "Die geistige Kapazität des Agrariers ist äquivalent dem reziproken   
   Wert der Voluminität seiner Hackfrüchte."   
      
   Gruß, Horst   
      
      
      
      
   --   
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