From: spamblocker@mageo.de   
      
   Wolfgang Weisselberg wrote:   
   >Manfred Poland wrote:   
   >   
   >> Der Urheber einer Fotografie, sprich der Fotograf, hat *immer* auch   
   >> die Veröffentlichungsrechte.   
   >   
   >Ich komme zu dir und lasse mich von dir ablichten, und zahle   
   >dafuer XXX EUR.   
      
   Kein Problem. Komm einfach.   
      
   >Klar hast du Urheberrechte, ich bekomme nur, was abgemacht ist   
   >(eingeschraenkte Rechte oder Abzuege o.ae.).   
      
   Du bekommst einen "Papierabzug", nichts anderes. Wozu sollte ich dir   
   auch irgendwelche Nutzungsrechte für Lau abtreten wollen.   
      
   >Aber veroeffentlichen darfst du die Bilder dennoch nicht ---   
   >ohne meine Erlaubnis. Sonst spricht mein Anwalt mit dir.   
      
   Und? Was ändert das? Du kannst *mein* Recht nicht auf andere   
   übertragen. Keiner kann das. Ich bin in deinem Beispiel genau   
   derjenige, der die ausschliesslichen Veröffentlichungsrechte   
   besitzt.   
      
   Ich darf nicht deswegen *nicht* veröffentlichen, weil mir das Recht   
   gemäss UrhG fehlt, sondern weil mir *dein* Recht nach KUG entgegen-   
   steht. Kleiner Unterschied.   
      
   Wenn du die knapp 6 Zeilen verinnerlicht hast, dann melde dich einfach   
   noch mal.   
      
   --- SoupGate-Win32 v1.05   
    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   
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