From: ozcvgtt02@sneakemail.com   
      
   Jürgen Gerkens wrote:   
   >>> Der Urheber einer Fotografie, sprich der Fotograf, hat *immer* auch   
   >>> die Veröffentlichungsrechte.   
      
   > Wolfgang Weisselberg haute in die Tasten:   
      
   >> Ich komme zu dir und lasse mich von dir ablichten, und zahle   
   >> dafuer XXX EUR.   
      
   >> Klar hast du Urheberrechte, ich bekomme nur, was abgemacht ist   
   >> (eingeschraenkte Rechte oder Abzuege o.ae.).   
      
   >> Aber veroeffentlichen darfst du die Bilder dennoch nicht ---   
   >> ohne meine Erlaubnis. Sonst spricht mein Anwalt mit dir.   
      
   > Richtig, wg. Recht am eigen Bild. Der Witz ist aber: Auch Du dürftest   
   > es umgekehrt ohne seine Genehmigung nicht veröffentlichen.   
      
   Wie ich schrieb: "du [hast die] Urheberrechte, ich bekomme nur,   
   was abgemacht ist".   
      
   > Würdest Du beispielweise mit den von ihn gemachten Bewerbungsfotos   
   > ungefragt auf Plakaten als Kanzler kandidieren, könntest du dich   
   > wohl warm anziehen. ;-)   
      
   Du meinst, selbst bei den typischen Betrachtungsabstaenden waere   
   die Aufloesung miserabel und die Bilder wuerden eher zur Steinigung   
   des Photographen *und* des Models einladen? :-)   
      
   -Wolfgang   
      
   --- SoupGate-Win32 v1.05   
    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   
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