From: ozcvgtt02@sneakemail.com   
      
   Manfred Poland wrote:   
   > Wolfgang Weisselberg wrote:   
   >>Manfred Poland wrote:   
      
   >>> Der Urheber einer Fotografie, sprich der Fotograf, hat *immer* auch   
   >>> die Veröffentlichungsrechte.   
      
   >>Ich komme zu dir und lasse mich von dir ablichten, und zahle   
   >>dafuer XXX EUR.   
      
   > Kein Problem. Komm einfach.   
      
   >>Klar hast du Urheberrechte, ich bekomme nur, was abgemacht ist   
   >>(eingeschraenkte Rechte oder Abzuege o.ae.).   
      
   > Du bekommst einen "Papierabzug", nichts anderes. Wozu sollte ich dir   
   > auch irgendwelche Nutzungsrechte für Lau abtreten wollen.   
      
   Woher leitest du "für Lau" ab?   
   Hast du "und zahle dafuer XXX EUR" uebersehen?   
   Oder ist das Absicht?   
      
   >>Aber veroeffentlichen darfst du die Bilder dennoch nicht ---   
   >>ohne meine Erlaubnis. Sonst spricht mein Anwalt mit dir.   
      
   > Und? Was ändert das?   
      
   Das koennte bis zu einem Jahr deines Aufenthaltes aendern.   
   Und die veroeffendlichten Abzuege koennten den Eigentuemer   
   wechseln.   
      
   > Du kannst *mein* Recht nicht auf andere übertragen. Keiner kann das.   
      
   Solltest du irgendwann vor Gericht stehen, mag es durchaus sein,   
   dass du bei einer Niederlage gewisse Rechte verlierst und/oder   
   diese auf andere Parteien uebertragen werden.   
      
   Auch dein Urheberrecht verliert sich irgendwann, ob du willst   
   oder nicht, und dann kann auch ich (so ich dann noch unter den   
   Lebenden weile) die von dir hergestellten Bilder veroeffendlichen.   
      
   Weiterhin kann die Macht an der Regierung natuerlich auch   
   die Gesetze aendern, in deren Folge du dann Rechte verlierst.   
   Falls du zweifelst: auch die neuere Geschichte hat genuegend   
   Beispiele, nicht nur nach Revolutionen.   
      
   Wenn du eine Persoenlichkeit der Zeitgeschichte sein solltest,   
   kannst du dein Recht am Bild auch teilweise verlieren.   
      
   > Ich bin in deinem Beispiel genau   
   > derjenige, der die ausschliesslichen Veröffentlichungsrechte   
   > besitzt.   
      
   > Ich darf nicht deswegen *nicht* veröffentlichen, weil mir das Recht   
   > gemäss UrhG fehlt, sondern weil mir *dein* Recht nach KUG entgegen-   
   > steht. Kleiner Unterschied.   
      
   Das Veroeffentlichungsrecht gibt dir nicht das Recht zu   
   veroeffendlichen, sondern nur das Recht, die Veroeffentlichung   
   anderen zu untersagen, die Art einer eventuellen Veroeffentlichung   
   zu bestimmen und das Recht, _gar_ nicht zu veroeffendlichen.   
      
   > Wenn du die knapp 6 Zeilen verinnerlicht hast, dann melde dich einfach   
   > noch mal.   
      
   Wenn du die 4 Zeilen verstanden hast, darfst du antworten.   
      
   -Wolfgang   
      
   --- SoupGate-Win32 v1.05   
    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   
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