From: spamblocker@mageo.de   
      
   Wolfgang Weisselberg wrote:   
   >Manfred Poland wrote:   
   >> Wolfgang Weisselberg wrote:   
   >>>Manfred Poland wrote:   
   >   
   >>>> Der Urheber einer Fotografie, sprich der Fotograf, hat *immer* auch   
   >>>> die Veröffentlichungsrechte.   
   >   
   >>>Ich komme zu dir und lasse mich von dir ablichten, und zahle   
   >>>dafuer XXX EUR.   
   >   
   >> Kein Problem. Komm einfach.   
   >   
   >>>Klar hast du Urheberrechte, ich bekomme nur, was abgemacht ist   
   >>>(eingeschraenkte Rechte oder Abzuege o.ae.).   
   >   
   >> Du bekommst einen "Papierabzug", nichts anderes. Wozu sollte ich dir   
   >> auch irgendwelche Nutzungsrechte für Lau abtreten wollen.   
   >   
   >Woher leitest du "für Lau" ab?   
   Da du offensichtlich "Rechte" erwartest, wenn auch nur eingeschränkt.   
   Die bekommst du nicht vom Fotografen ohne extra Zuzahlung.   
      
   >Hast du "und zahle dafuer XXX EUR" uebersehen?   
   >Oder ist das Absicht?   
      
   Du hast geschrieben, dass du "zum Ablichten" kommst, und *dafür* XXX   
   Euro bezahlst. Damit stehen dir nur die Rechte an den Abzügen gemäss   
   §60 UrhG zu. An den Urheberrechten des Fotografen und an den   
   Nutzungsrechten ändert das absolut nichts.   
      
   >>>Aber veroeffentlichen darfst du die Bilder dennoch nicht ---   
   >>>ohne meine Erlaubnis. Sonst spricht mein Anwalt mit dir.   
   >   
   >> Und? Was ändert das?   
   >   
   >Das koennte bis zu einem Jahr deines Aufenthaltes aendern.   
   >Und die veroeffendlichten Abzuege koennten den Eigentuemer   
   >wechseln.   
      
   [restliches Geschwafel gelöscht]   
      
   Dir ist also nicht klar, wovon ich rede?   
   Wie schon geschrieben, komm wieder wenn du weisst, um was es geht.   
      
   Hint: Lies dir das Posting auf das du geantwortet hast einfach mal in   
   Ruhe durch. Da steht alles drin.   
      
   --- SoupGate-Win32 v1.05   
    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   
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