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   Message 499,714 of 500,110   
   Wolfgang Weisselberg to Christian Obsieger   
   Re: Bilder aus Internet =?iso-8859-1?Q?v   
   04 Apr 06 17:40:40   
   
   From: ozcvgtt02@sneakemail.com   
      
   Christian Obsieger  wrote:   
   > "Wolfgang Weisselberg"  schrieb im Newsbeitrag   
   >> Manfred Poland  wrote:   
   >>> Wolfgang Weisselberg  wrote:   
   >>>>Manfred Poland  wrote:   
      
   >>>>Aber veroeffentlichen darfst du die Bilder dennoch nicht ---   
   >>>>ohne meine Erlaubnis.  Sonst spricht mein Anwalt mit dir.   
      
   >>> Und? Was ändert das?   
      
   >> Das koennte bis zu einem Jahr deines Aufenthaltes aendern.   
   >> Und die veroeffendlichten Abzuege koennten den Eigentuemer   
   >> wechseln.   
      
   > Dazu kam es bei dem zu Grunde liegenden Beispiel wohl noch nie.   
      
   Bitte?  Wie meinen?   
      
   > Ferner ist die Frage in wie weit Veröffentlicht wird.   
      
   Nein, ob, genaueres weiss dein Rechtsanwalt.   
      
   > Das Ausstellen in der Auslage   
   > wirst Du wohl dulden müssen. Andernfalls mußt Du dem Fotografen das   
   > schriftlich mitteilen.   
      
   Werbung (und das ist nun wirklich Veroeffentlichung) mit Bildern   
   von mir haelst du ohne meine Einwilligung fuer unbedenklich?   
      
   Wenn der Photograph mir Geld gezahlt haette, dass ich mich   
   ablichten lasse, dann ja ...   
      
   >> Auch dein Urheberrecht verliert sich irgendwann, ob du willst   
   >> oder nicht, und dann kann auch ich (so ich dann noch unter den   
   >> Lebenden weile) die von dir hergestellten Bilder veroeffendlichen.   
      
   > Ja klar, wenn Du 70 Jahre nach dem Tot des Urhebers noch lebst und der   
   > Urheber diese nicht weiter vererbt hat.   
      
   Der kann vererben, wie er will, das verlaengert die 70 Jahre   
   doch nicht!  Wenn der Erbe aus den Teilen ein eigenstaendiges   
   Werk schafft, dann ist natuerlich das eigenstaendige Werk ---   
   aber nicht die Teile --- neu und damit neu geschuetzt.   
      
   > Ein Urheber wird das Ende seines Urheberrechtes niemals erleben!   
      
   Das gilt auch fuer anonyme oder pseudonyme Werke?  Wenn der   
   Urheber es in seiner Jugend schafft und veroeffentlichen laesst   
   und alt wird?  Und nie als Urheber genannt wird?   
      
   Wie ist das mit einfachen Lichtbildern (!= Lichtbildwerke)?   
      
   >> Wenn du eine Persoenlichkeit der Zeitgeschichte sein solltest,   
   >> kannst du dein Recht am Bild auch teilweise verlieren.   
      
   > Nein, kannst Du nicht. Du mußt dann nur die Veröffentlichung dulden!   
      
   Und welche Rechte gibt mir das Recht am eigenen Bild _außer_   
   der Verhinderung der Veroeffentlichung?   
      
   >> Das Veroeffentlichungsrecht gibt dir nicht das Recht zu   
   >> veroeffendlichen, sondern nur das Recht, die Veroeffentlichung   
   >> anderen zu untersagen, die Art einer eventuellen Veroeffentlichung   
   >> zu bestimmen und das Recht, _gar_ nicht zu veroeffendlichen.   
      
   > Überlege Dir diese Aussage nochmal genau. Deine Aussage würde ja bedeuten,   
   > ich darf als Urheber und Inhaber des Veröffentlichungsgrecht meine Bilder   
   > nicht veröffentlichen!   
      
   In .de ist erlaubt, was nicht ausdruecklich verboten ist!   
      
   Ich duerfte deine Bilder auch veroeffentlichen, nur das   
   Urheberrecht spricht dagegen.  Sei erst mal 70 Jahre tot, dann   
   darf das jeder.  (Modulo anderer Verbote, natuerlich.)   
      
   -Wolfgang   
      
   --- SoupGate-Win32 v1.05   
    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   

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