From: spamblocker@mageo.de   
      
   Wolfgang Weisselberg wrote:   
   >Manfred Poland wrote:   
      
   >>>>>Ich komme zu dir und lasse mich von dir ablichten, und zahle   
   >>>>>dafuer XXX EUR.   
      
   >>>>>Klar hast du Urheberrechte, ich bekomme nur, was abgemacht ist   
   >>>>>(eingeschraenkte Rechte oder Abzuege o.ae.).   
      
   >>>> Du bekommst einen "Papierabzug", nichts anderes. Wozu sollte ich dir   
   >>>> auch irgendwelche Nutzungsrechte für Lau abtreten wollen.   
   >   
   >>>Woher leitest du "für Lau" ab?   
   >   
   >> Da du offensichtlich "Rechte" erwartest, wenn auch nur eingeschränkt.   
   >   
   >Du leidest an eklatanter Leseschwaeche. Bitte' lies die   
   >Zeile, in der ich "Rechte" schrieb, komplett. Vielleicht   
   >auch noch die darueber. Steht alles oben.   
      
   Wieso ich? Wenn du zum Fotografen gehst, um ein Porträt machen zu   
   lassen, bekommst du vom Fotografen keine Rechte an seinen Fotos,   
   sondern nur Papierbilder.   
      
   >> Die bekommst du nicht vom Fotografen ohne extra Zuzahlung.   
   >*Ach!* Die Abzuege bekomme ich fuer Lau?   
      
   Von mir aus "für das kleine Geld", wenn du das besser verstehst.   
      
   >>>Hast du "und zahle dafuer XXX EUR" uebersehen?   
   >>>Oder ist das Absicht?   
   >   
   >> Du hast geschrieben, dass du "zum Ablichten" kommst, und *dafür* XXX   
   >> Euro bezahlst.   
   >   
   >Und "ich bekomme nur, was abgemacht ist". Liest du gerne   
   >so selektiv?   
      
   Nein, aber mein Gedächtnis ist noch vollständig in Ordnung. Du hattest   
   am 28. März geschrieben: "Ich komme zu dir und lasse mich von dir   
   ablichten, und zahle dafuer XXX EUR."   
      
   Und ich kann dir sicher sagen, dass du da keine Nutzungsrechte mit   
   nach Hause trägst. Genauso übrigends, wie bei den Berufsfotografen   
   üblich, zu denen du "zum Ablichten" gehen kannst.   
      
   >> Damit stehen dir nur die Rechte an den Abzügen gemäss   
   >> §60 UrhG zu. An den Urheberrechten des Fotografen und an den   
   >> Nutzungsrechten ändert das absolut nichts.   
   >   
   >Wenn ich "zum Ablichten" komme, bekomme ich Abzuege? Fuer Lau?   
   >Dann haette ich gerne 100.000 Abzuege, 60x90.   
      
   *Wir* werden jetzt aber nicht albern, nicht wahr?   
      
   >>>>>Aber veroeffentlichen darfst du die Bilder dennoch nicht ---   
   >>>>>ohne meine Erlaubnis. Sonst spricht mein Anwalt mit dir.   
   >   
   >>>> Und? Was ändert das?   
   >   
   >>>Das koennte bis zu einem Jahr deines Aufenthaltes aendern.   
   >>>Und die veroeffendlichten Abzuege koennten den Eigentuemer   
   >>>wechseln.   
   >   
   >> [restliches Geschwafel gelöscht]   
   >   
   >So sieht also eine verpohlandte Bankrotterklaerung aus.   
      
   Nein, es ist nur zwecklos dir grundlegende Dinge zu Erklären.   
   Oder was sollte deine Irrwanderung im StGB sonst sein?   
      
   Hint: Wenn dem Veröffentlichungsrecht nach UrhG, ein Recht des   
   Abgebildeten nach KUG entgegensteht, dann darf der natürlich   
   nicht veröffentlichen, aber an seinem Veröffentlichungsrecht   
   nach UrhG ändert das absolut nichts.   
      
   --- SoupGate-Win32 v1.05   
    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   
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