From: mtb23@gmx.de   
      
   Am 12 Oct 2025 12:14:48 GMT schrieb Ferdinand Cramer:   
      
   > Olaf Skibbe wrote:   
   >>   
   >>   
   >> On 2025-10-11 18:32, Ferdinand Cramer wrote:   
   >>   
   >>> nur zur Info, falls nicht bekannt:   
   >>>   
   >>> „Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden   
   >>> Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen   
   >>> oder Sonderweg vorhanden ist.   
   >> Das ist ein Verbot, aber keine Erlaubnis für das Halten woanders.   
   >>   
   >> Wahrscheinlich ist das hier schon diskutiert worden (gerne Hinweis),   
   >> aber wie ist denn die rechtliche Regelung in dieser Situation am Ende?   
   >> Zusammen mit den Regelungen für Zeichen 237 bzw. 240 heißt das doch,   
   >> ein Fahrzeug darf hier weder links neben noch auf dem Radstreifen   
   >> halten. Sofern sich also rechts neben dem Rastreifen keine Parkplätze   
   >> o.ä. befinden, gibt es dann keine legale Möglichkeit zum Halten?   
   >>   
   >> Grüße Olaf   
   >>   
   >>   
   > Ich sehe nicht, wie das anders interpretiert werden könnte.   
      
   Keine Ahnung ob man das anders interpretieren kann - aber ich bin mich   
   sicher, es wird auf jeden Fall von einigen anders gehandhabt   
      
   mfg   
      
   Karl   
      
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    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   
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