From: ferdinando_c@proton.me   
      
   Karl Müller wrote:   
   > Am 12 Oct 2025 12:14:48 GMT schrieb Ferdinand Cramer:   
   >   
   >> Olaf Skibbe wrote:   
   >>>   
   >>>   
   >>> On 2025-10-11 18:32, Ferdinand Cramer wrote:   
   >>>   
   >>>> nur zur Info, falls nicht bekannt:   
   >>>>   
   >>>> „Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden   
   >>>> Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen   
   >>>> oder Sonderweg vorhanden ist.   
   >>> Das ist ein Verbot, aber keine Erlaubnis für das Halten woanders.   
   >>>   
   >>> Wahrscheinlich ist das hier schon diskutiert worden (gerne Hinweis),   
   >>> aber wie ist denn die rechtliche Regelung in dieser Situation am Ende?   
   >>> Zusammen mit den Regelungen für Zeichen 237 bzw. 240 heißt das doch,   
   >>> ein Fahrzeug darf hier weder links neben noch auf dem Radstreifen   
   >>> halten. Sofern sich also rechts neben dem Rastreifen keine Parkplätze   
   >>> o.ä. befinden, gibt es dann keine legale Möglichkeit zum Halten?   
   >>>   
   >>> Grüße Olaf   
   >>>   
   >>>   
   >> Ich sehe nicht, wie das anders interpretiert werden könnte.   
   >   
   > Keine Ahnung ob man das anders interpretieren kann - aber ich bin mich   
   > sicher, es wird auf jeden Fall von einigen anders gehandhabt   
   >   
   > mfg   
   >   
   > Karl   
   >   
      
   Korrekt: von einigen / vielen wird die StVO nicht beachtet. So weit nichts   
   Neues. 😉   
      
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