From: mtb23@gmx.de   
      
   Am Tue, 21 Oct 2025 18:15:17 +0200 schrieb HC Ahlmann:   
      
   > andreas quast wrote:   
   >   
   >> Nach Gehör geht oft nicht und wenn die Kfz gleichzeitig auch auf die   
   >> linke Spur einfädeln müssen, ist die Verkehrslage ziemlich   
   >> unübersichtlich und eigentlich müsste man anhalten...   
   >   
   > Nach Gehör geht nie, weil das Gehör nur anzeigen kann, dass etwas da   
   > ist, das Krach macht, aber nicht anzeigen kann, dass der Weg frei von   
   > anderen Verkehrsteilnehmern ist – dazu muss man alternativlos gucken.   
   > Wer auf die Fahrbahn einfahren will, müsste nicht nur eigentlich   
   > anhalten, sondern ganz bestimmt:   
   > | Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und |   
   > 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) |   
   > auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen |   
   > abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom |   
   > Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine |   
   > Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;   
   > | erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. [...]   
   > §10 StVO, Satz 1   
      
   Da steht aber "auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren   
   will" - beim Einfahren muss man *nicht* "ganz bestimmt" anhalten wenn man   
   niemanden gefährdet   
      
   Gucken und fahren - weiter geht's   
      
   mfg   
      
   Karl   
      
   --- SoupGate-Win32 v1.05   
    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   
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