From: news51@mystrobl.de   
      
   Am Tue, 28 Oct 2025 07:44:03 GMT schrieb Ulf Kutzner   
   :   
      
   >   
   >Wolfgang Strobl posted:   
   >   
   >   
   >> Da sich die ursprüngliche Frage nicht nur an Arno richtete,   
   >> Folgendes.   
   >>   
   >> Fahrräder sind Fahrzeuge, so wie Busse, Autos, Motorräder,   
   >> Mopeds, Motorroller, E-Scooter und Traktoren. Fahrzeuge gehören   
   >> auf die Fahrbahn, das steht ganz oben in der deutschen StVO,   
   >> Fußverkehr auf Gehwege, so vorhanden. Logisch: Alle diese   
   >> Fahrzeuge werden nach einheitlichen Regeln gefahren, vom   
   >> Rechtsfahrgebot angefangen über   
   >   
   >Die Fahrstreifenfreiwählausnahme gilt   
   >dann aber nicht für Radverkehr...   
      
   Es werden sich auch noch andere geringfügige oder weitgehend   
   irrelevante Unterschiede in den Regeln finden lassen. Auch gibt   
   es in der StVO (auf Holz klopf) auch eher unerwartet vernünftige   
   unterschiedliche Regeln in Bezug auf Fahrräder und   
   Motorfahrzeuge, vornehmlich die Regelung, wie man Richtungs- oder   
   Fahrstreifenwechsel ankündigt.   
      
   Ein ernsthaftes Problem von im Zusammenhang mit § 7 besteht nicht   
   in diesem, sondern in einer abwegigen Interpretation von § 2   
   Absatz 2, "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei   
   Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei   
   Unübersichtlichkeit.". Gerade in Verbindung mit § 7 wird doch   
   deutlich, dass es um die Fahrstreifenwahl geht.   
      
   Erst die abwegige Annahme, dass es gäbe im Strassenraum rechts   
   neben dem Bereich, den ein Auto üblicherweise auf einem   
   markierten oder unmarkierten rechten Fahstreifen nutzt, so etwa   
   wie einen unscharfen rechtsfreien Raum bis zur Bordsteinkante,   
   Fahrbahnbegrenzung, Graskante oder zu parkenden Fahrzeugen, auf   
   dem zwar weder Autos, noch Motorräder, schmale Mopeds oder   
   Motorroller fahren müssten, ausgerechnet aber Fahrräder, die   
   aufgrund ihrer Eigenschaften beim Fahren ebenso viel Platz   
   brauchen wie anderen einspurige Fahrzeuge, die führt generell,   
   insbesondere aber im Zusammenhang mit "Fahrradinfrastruktur" zu   
   der Ansicht, es ginge um mehr, als suf Fahrbahnen mit mehreren   
   Fahrstreifen für eine Richtung auch dauerndes Fahren auf den   
   linken Fahrstreifen zu erlauben und das auf Kfz zu beschränken.   
   Das ist sicherlich ein interessantes Thema, lenkt aber von dem   
   ab, was ich darlegte: Fahrräder sind Fahrzeuge und werden   
   normalerweise nach genau denselben Regeln gefahren, mit denen   
   auch andere "frei bewegliche Landfahrzeuge", wie das im Jargon   
   heißt, gefahren werden.   
      
   Die gestellte Frage war, was gegen die Separierung von Radverkehr   
   und Kfzverkehr spricht. Antwort: weil die Fahrzeugen im   
   Normalfall bei Abwesenheit von Sonderwegen nach denselben Regeln   
   gefahren werden. Dass es hier und da Abweichungen von diesem   
   Prinzip gibt, sinnvolle wie unsinnige, ist ein anderes Thema. Ich   
   stimme Dir aber zu: man hätte diese Regel durchaus besser   
   gestalten bzw. formulieren können.   
      
   --   
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