Wolfgang Strobl wrote:   
   >   
   > Schon. Aber was nützt dieser Aufwand, wenn mit einem Rennrad kaum   
   > eine Chance Chance hat, einer übelwollenden Obriggkeit keine   
   > Angriffsfläche zu bieten, ohne sich zum Narren zu machen?   
      
   Ist das bei Euch nicht so, dass Rennräder ausgenommen sind?   
      
   Mein Code de la Route sagt explizit, dass Fahrräder, die zum sportlichen   
   Wettkampf vorgesehen sind, und entweder gerade zum Wettkampf, oder zum   
   Training genutzt werden, davon ausgenommen sind.   
      
   Ich weiss jetzt nicht, ob man die Meldebescheinigung für den TdF dabei   
   haben muss, aber es argumentiert sich eher suboptimal, wenn man in der   
   Fussgängerzone erwischt wird - dann kostet's halt :)   
      
   > Sicher trifft man gelegentlich auf Exemplare der Gattung, die jede   
   > solche Chance nutzen, ist mir auch schon mal passiert, nach   
   > Nichtbenutzung eines nicht exisierenden Radweges. Meine langjährige   
   > Erfahrung ist aber, dass die Obrigkeit meistens durchaus   
   > zufriedenzustellen ist, wenn man eine Lichtanlage vorweisen kann, die   
   > funktionsfähig ist und besser als das, mit dem die Obrigkeit   
   > typischerweise konfrontiert wird. YMMV.   
      
   So war das hier lange auch, aber nachdem die Grünen nicht mehr in der   
   Regierung, die Konservativen aber wieder drin sind, wird unerbittlich   
   durchgegriffen. Bis zu 149EUR oder so werden die Verfehlungen gnadenlos   
   aufsummiert, und wer einen Führerschein dabei hat, kann nebenher auch   
   noch Punkte verlieren. Da lohnt es sich schon, anzublocken, vor allem,   
   wenn man dazu Wege nutzen kann, die der Obrigkeit nicht zur Verfügung   
   stehen. Schiessbefehl gibt's nämlich keinen.   
      
   cu   
    .\\arc   
      
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    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   
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