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   de.rec.fahrrad      More than just Kraftwerks Tour De France      6,175 messages   

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   Message 5,060 of 6,175   
   Hans Crauel to All   
   Re: Biobike   
   05 Nov 25 19:53:13   
   
   From: crauel_usenet@freenet.de   
      
   [ ] schrieb   
      
   > Hans Crauel  wrote:   
   >>>> Ja, und dann gibt es auch noch Menschen, die mit einem   
   >>>> Fahrrad unterwegs sind, wie es in §63a Abs 1 StVZO so   
   >>>> knapp wie zutreffend charakterisiert wird:   
   >>>> | Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern,   
   >>>> | das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm   
   >>>> | befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder   
   >>>> | Handkurbeln angetrieben wird.   
      
   > Wenn man nun das kleine Schnipsel Gesetzestext, fein ausgesucht,   
   > aber dann dazu hernimmt, allgemeine Wahrheiten begründen zu   
   > wollen, kommt mir der Gedanke, dass das eventuell einhändig   
   > getippt wurde.   
      
   Es ist völlig nebensächlich, dass die zitierte Charakterisierung   
   von "Fahrrad" in der StVZO zu finden ist. Das macht sie kein   
   bisschen weniger knapp und zutreffend.   
   Hast du eine bessere, knappere, treffendere? Dann nur her damit.   
      
   Daran scheint dir allerdings gar nicht gelegen zu sein. Du legst   
   es darauf an, durch Verweise auf eine andere Art von Fahrzeug,   
   nämlich dem "Fahrrad mit Hilfsmotor (FmH)", die begriffsbildende   
   Bestimmtheit von Fahrrädern als "ausschließlich durch die   
   Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen angetrieben" in den   
   Hintergrund zu rücken.   
      
   Dazu aus   
   :   
      
   | Fahrrad mit Hilfsmotor (FmH) ist ein rechtlich definierter   
   | Begriff in Deutschland, der ein Kraftrad beschreibt, das   
   | hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale eines   
   | Fahrrades aufweist.   
   | [...]   
   | Am 1. Januar 1953 wurde in Westdeutschland das Fahrrad mit   
   | Hilfsmotor (FmH) gesetzlich definiert, das leer maximal   
   | 33 kg wiegen und nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben durfte.   
      
   Bei der Gattung "Fahrrad mit Hilfsmotor" gibt es verschiedene   
   Ausprägungen - gerade auch rechtlicher Art - in Abhängigkeit   
   von Bauart, Motorisierung, Höchstgeschwindigkeit u.v.a.   
   Speziell für E-Motorisierung:   
      
   | Für den seit einigen Jahren erfolgten Aufschwung von Fahrrädern   
   | mit Elektroantrieb hat das Bundesverkehrsministerium die   
   | rechtliche Einteilung zum Fahrrad (Pedelec) oder Kleinkraftrad   
   | (S-Pedelec) vorgesehen.   
      
   Rechtlich ist und bleibt ein Pedelec dabei ein "Kraftrad, das   
   hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale eines Fahrrades   
   aufweist". Ganz ebenso wie auch klassische Mofas sowie andere   
   Ausprägungen von FmH. Es wird nicht dadurch zum Fahrrad, dass   
   es einem solchen straßenverkehrsrechtlich gleichgestellt wird.   
   Das Bundesverkehrsministerium könnte auch Motorräder bis zu   
   einem Gewicht von 70 kg straßenverkehrsrechtlich Fahrrädern   
   gleichstellen. Zu Fahrrädern würden sie dadurch nicht.   
      
   Die Rechtslage in den Niederlanden etwa sah (oder sieht   
   immer noch) jedenfalls die rechtliche Gleichstellung von   
   Mokicks/Mopeds - bauartbedingt bis zu 40 km/h - mit   
   Fahrrädern vor. Und das macht sie keineswegs zu Fahrrädern.   
      
   Hans   
      
   --- SoupGate-Win32 v1.05   
    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   

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