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   de.rec.fahrrad      More than just Kraftwerks Tour De France      6,175 messages   

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   Message 5,181 of 6,175   
   Bodo G. Meier to All   
   Re: Benutzungspflicht nur wenn Strasse d   
   10 Nov 25 16:20:06   
   
   From: bgmeier@kabelmail.de   
      
   Am 10.11.2025 um 15:39 schrieb Rolf Mantel:   
   > Am 10.11.2025 um 15:08 schrieb Robert Kuhn:   
   >> mir war so, als hätte ich mal gelesen, dass man einen Radweg nur   
   >> benutzungspflichtig machen kann, wenn er straßenbegleitend ist. Keine   
   >> Fahrbahn daneben-->keine Benutzungspflicht.   
   >>   
   >> Ist das richtig? Wo steht das?   
   >   
   > Grundsätzliche Logik: "Benutzungspflicht eines Radweges" ist   
   > gleichbedeutend mit "Benutzungsverbot der parallelen Fahrbahn".   
   >   
   > Wenn es keine parallele Fahrbahn gibt, kann die Benutzungspflicht keine   
   > Wirkung entfalten.   
      
   Wie weit von der Fahrbahn entfernt ist noch als parallel aufzufassen?   
      
   Ich kenne einen Radweg (in beide Richtungen verbläut, kombiniert mit   
   Fußweg und viel zu schmal!), der "begleitet" eine Landesstraße und ist   
   dabei abschnittsweise geschätzt 10 m von dieser entfernt, durch Büsche   
   und Bäume vollständig verdeckt und verläuft vor allem deutlich höher im   
   Terrain als die Straßenfahrbahn. Am Ende dieses Abschnitts tauchen die   
   RadfahrerInnen und der Radweg für die motorisierten Verkehrsteilnehmer   
   unvermittelt von rechts "aus dem Wald" auf.   
   Finde den Radweg:   
   https://maps.app.goo.gl/3LC42oT9LixCfzs36   
      
   Gruß,   
   Bodo   
      
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    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   

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