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   de.rec.fahrrad      More than just Kraftwerks Tour De France      6,175 messages   

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   Message 5,235 of 6,175   
   HC Ahlmann to grossmutter@email.com   
   Re: Benutzungspflicht nur wenn Strasse d   
   12 Nov 25 17:07:22   
   
   From: hc.ahlmann@gmx.de   
      
   Thomas_Schlueter  wrote:   
      
   > Am 12.11.2025 um 12:41 schrieb HC Ahlmann:   
   > >   
   > > Das gilt für das erste Befahren, wenn man ein weiteres Mal vorbeikommt …   
   >   
   > Ein Tempolimit gilt dann also ab dem 2. Befahren einer Straße auch für   
   > den rückwärts liegenden Straßenabschnitt?   
      
   Nächstes Mal beschränke ich mich auf den maßgeblichen Satz ohne Kontext,   
   dann fällt Missverstehen leichter :-(   
      
   Wenn das Tempolimit nicht aufgehoben ist und Du ortskundig bist, wird   
   man Dir die Kenntnis vorhalten. Wenn Du beim zweiten Befahren mit dem   
   Rad ortskundig bist und um die Absetzung des Radwegs weißt, ist Dir auch   
   klar, dass er nicht benutzungspflichtig sein kann.   
   --   
   Munterbleiben   
   HC   
      
   --- SoupGate-Win32 v1.05   
    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   

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