From: news51@mystrobl.de   
      
   Am Tue, 11 Nov 2025 10:59:47 +0100 schrieb Thomas_Schlueter   
   :   
      
   >Am 11.11.2025 um 09:14 schrieb Wolfgang Strobl:   
   >   
   >> Es gibt keine Möglichkeit, einen   
   >> straßenbegleitenden Weg als dem Radverkehr vorbehalten zu   
   >> markieren, ohne gleichzeitig ein Fahrbahnverbot auszusprechen.   
   >   
   >Fahrbahnen und Gehwege haben eigene implizite Benutzungsverbote, die   
   >stringent beachtet werden, ohne dass dazu eine besondere Beschilderung   
   >erforderlich wäre.   
      
   Das widerspricht aber nicht meiner obigen Aussage. Eine Fahrbahn   
   enthält kein implizites Verbot, sie mit Fahrrädern zu benutzen.   
   Das gilt auch für parallel geführte Wege, gleichgültig, ob sie   
   als straßenbegleitend gelten bzw. verstanden werden können oder   
   nicht. Im ersteren Fall bedeutet das Blauschild a) ein Verbot   
   der Fahrbahnbenutzung, b)die explizite Erlaubnis, den Weg mit   
   einem Fahrrad zu befahren und c) ein Benutzungsverbot für alle   
   anderen Verkehrsteilnehmer, die kein als Fahrrad geltendes   
   Fahrzeug benutzen. Im letzteren Fall entfällt Punkt a).   
      
   M.a.W. es ist nicht möglich, einen als fahrbahnbegleitend   
   geltenden Weg für Radverkehr zu reservieren, ohne damit implizit   
   ein Fahrbahnverbot für den Radverkehr auszusprechen. Es besteht   
   ledig die Möglichkeiten, das Fahrrad als schnelleres Fahrzeug mit   
   Variationen der Blauschilds auf oder neben Gehwege zu zwingen und   
   gleichzeitig einen Vorrang des langsameren Fußgängerverkehrs zu   
   verordnen.   
      
   Ich teile zwar Deine mutmaßliche Vermutung, dass eine weniger auf   
   Primat des Kfzverkehrs auf der Fahrbahn ausgerichtetes Inventar   
   an Regeln und ihren Schildern wenig oder gar nichts hülfe, wenn   
   der parteiübergreifende verkehrspolische Trend genau dieses   
   Primat ist. Das heißt aber nicht, dass ich das so erzeugte   
   Dilemma für belanglos halte. Immerhin liefert es denen wohlfeile   
   Ausreden, die sich Radverkehrsförderung auf die Fahnen   
   geschrieben haben, dann aber bedenkenlos konkrete Maßnahmen   
   durchwinken oder sogar fordern, die sich genau dieses Junktims   
   bedienen: "Da kann man halt nichts machen, die Leute wollen doch   
   Radwege".   
      
   [...]   
      
   >Radwege sind ja auch immer schon ohne Schild welche. Für Maßregelungen   
   >kommt es auf die Benutzungspflicht nicht mehr an. Wer maßregelt zeigt   
   >damit, dass ihm die Rechtslage gleichgültig ist. Andernfalls wüsste er,   
   >dass das Maßregeln völlig unabhängig vom Anlass-gebenden Tatbestand   
   >immer eine Straftat ist.   
      
   Freilich. Das ist aber ein anderes Thema. Und, ehrlich gesagt,   
   ich fühle mich beim Radfahren wohler, wenn ich das formale Recht   
   auf meiner Seite habe.   
      
      
   --   
   Thank you for observing all safety precautions   
      
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    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   
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