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|    Message 5,252 of 6,175    |
|    Sascha Dungs to All    |
|    Re: Benutzungspflicht nur wenn Strasse d    |
|    15 Nov 25 10:12:44    |
      From: slf59du@uni-duisburg.de              Am 10.11.2025 um 20:20 schrieb Thomas_Schlueter:              > habe ich direkt bezahlt. Seither halte ich die Klappe, wenn ich alle       > Jubeljahre einmal aus dem Beifahrerfenster eines Streifenwagens       > angequatscht werde, winke freundlich und fahre nur für diesmal auf dem       > Radweg weiter. Dann ist sofort Ruhe. Entscheidend für die alltägliche       > Praxis ist somit allein die Tolerierung des Fahrbahnradelns durch die       > Kraftfahrerschaft, und die hat mit den Feinheiten der Rechtslage zur       > Benutzungspflicht rein gar nichts zu tun, da es erfahrungsgemäß im       > Hinblick auf "Radweeg!""-Krakeelereien und Maßregelungsnötigungen nicht       > den geringsten Unterschied gibt, ob ein Weg korrekt beschildert ist oder       > nicht.              Schöne Zusammenfassung aus dem realen Leben, danke dafür!              Wie hälst Du das mit der Totalverweigerung bei Radstreifen? Wie auf       Straßen, die eher Stadtautobahnen sind (bspw. sowas wie den mittleren       Ring/B2R in München)?              --       Gruß, Sascha              --- SoupGate-Win32 v1.05        * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)    |
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