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|    Message 5,285 of 6,175    |
|    Karl =?iso-8859-1?q?M=FCller?= to All    |
|    Re: Klage gegen diskriminierende Ampelsc    |
|    19 Nov 25 07:54:19    |
      From: mtb23@gmx.de              Am Wed, 19 Nov 2025 08:02:42 +0100 schrieb Martin Τrautmann:              > On Mon, 10 Nov 2025 22:57:34 +0100, Susanne Jäger wrote:       >> Am 19.09.25 um 22:02 schrieb Susanne Jäger:       >>> Am 17.09.25 um 11:39 schrieb Susanne Jäger:       >>       >>> Gewonnen wurde die Klage wohl       >>> https://bsky.app/profile/peterneumann.bsky.social/post/3lz4kzdbmvc23       >>> ob das Urteil taugt um es auch auf andere Fälle zu übertragen, bleibt       >>> abzuwarten.       >>       >> Inzwischen ist das Urteil auch veröffentlicht       >> https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001623388 die       >> Übertragbarkeit mag ich weiterhin nicht beantworten, habe für's erste       >> nur quergelesen       >       > Ich hab's auch nur überflogen. Es ist doch arg lang.       >       > Schade, dass der Radfahrer zwar Recht bekam, trotzdem aber die Hälfte       > der Prozesskosten tragen darf.              Aus dem Urteil:       "Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 1 VwGO, da der Kläger nicht       mit seinem Hauptantrag, sondern nur mit dem (weiteren) Hilfsantrag Erfolg       hatte. Hinsichtlich der erstinstanzlichen Kosten verbleibt es bei der       Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts. Dieses hat die Klage zu Recht       als unzulässig abgewiesen, weil der Kläger nur einen Anfechtungs- und       keinen Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsantrag gestellt hatte. Die       Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 167 Abs. 1       VwGO in Verbindung mit § 708 Nr. 10, § 711 der Zivilprozessordnung."              Ohne abgesicherte Rechtsschutzversicherung ist es schwierig eventuelle       Kosten zu vermeiden. Im Dickicht der Regelungen über Hauptklagen,       Hilfsanträgen, Verpflichtungs- und Bescheidungsanträgen kann auch ein       erfahrener Rechtsanwalt mal etwas übersehen              Würde der ADFC als Rechtsschutzgeber in einem ähnlichen Fall hilfreich       sein?              mfg                     Karl              --- SoupGate-Win32 v1.05        * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)    |
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