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|    Karl =?iso-8859-1?q?M=FCller?= to All    |
|    Re: Minizebras    |
|    20 Dec 25 19:01:32    |
      From: mtb23@gmx.de              Am Sat, 20 Dec 2025 17:40:02 +0100 schrieb Chr. Maercker:              > Karl Müller wrote:       > [Ein vollwertiges Fahrzeug braucht keinen extra Weg, sondert fährt auf       > der Fahrbahn]       >> Der Führer eines vollwertigen Fahrzeugs muss sich an die Regeln für die       >> Nutzung des vollwertigen Fahrzeuge halten. Da gibt es z.B. Vorgaben die       >> technisch erreichbare Mindestgeschwindigkeit für die Nutzung von       >> Autobahnen u.ä. Oder Fahrzeughöhe ist auch ein passendes Beispiel mit       >> u.U.       >> fatalen Folgen wenn man Hinweisschilder ignoriert       >       > "Fahrzeughöhe" ist WIMRE ein Verbotszeichen. ;-)       > Auf Autobahnen sind andererseits recht selten Fahrräder zu sehen, außer       > vielleicht an PKW befestigt.              Nun, woran liegt das wohl, das man so selten Fahrräder in Betrieb auf der       Autobahn sieht? Ganz einfach, Fahrräder, obwohl vollwertige Fahrzeuge,       werden als nicht fähig angesehen, eine Geschwindigkeit von 60 km/h       darzustellen und deshalb ist es nicht zulässig, auf der Autobahn mit dem       Fahrrad zu fahren              Ich kann damit leben              >              Und das Abstrahieren auf "Vorschriften gelten auch wenn sie Dir nicht       passen" fällt Dir schwer?              >> Kann man natürlich alles ignorieren, man darf sich aber nicht wundern,       >> wenn daraus Nachteile entstehen       >       > Gelegentlich wird die Regeltreue verschiedener Verkehrsteilnehmer ja       > tatsächlich überprüft. Oft genug mit dem Ergebnis, dass es kaum       > quantitative Unterschiede gibt. Qualitative gibt es d.h. die Art der       > Verstöße unterscheidet sich bei Radfahrern (z.B. Linksfahren, "harte"       > Rotlichtverstöße, Gehwegnutzung) und Kraftfahrern (regelmäßig leichte       > Überschritung der zul. Höchstgeschwindigkeit, Fahren bei "Dunkelgelb",       > Missachtung von Fahrbahnmarkierungen) unterscheidet sich. Die Frage ist,       > welche Verstöße häufig zu (schweren) Unfällen führen. Die Auflistungen       > sind unvollständig, lediglich Beispiele.              Du leitest also aus dem Unrecht, was andere anstellen, ab, das Du auch       Unrecht begehen darfst. Sozusagen Recht auf Unrecht wobei das Unrecht       anderer aus Gleichbehandlungsgründen für alle zulässig ist (oder,       idealerweise, natürlich nur für Dich)              Kann man machen, genau so wie Du gerade versuchst, einfach die Schwere der       möglichen Auswirkungen als Kriterien für die Zulässigkeit heranzuziehen              Wie gesagt, wenn jemand seine Ideen in diese Richtung in den Vorschriften       und Gesetzen wiederfinden will so kommt er um eine aktiven Teilnahme an       politischen Prozessen zur demokratischen Entscheidungsfindung nicht herum              Ich fahre lieber Fahrrad - jeder wie er mag              mfg              Karl              --- SoupGate-Win32 v1.05        * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)    |
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