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|    Chr. Maercker to All    |
|    Re: Minizebras    |
|    21 Dec 25 19:04:24    |
      From: Zweistein@gmx-topmail.de              Karl Müller wrote:       > Am Sat, 20 Dec 2025 17:40:02 +0100 schrieb Chr. Maercker:       >> "Fahrzeughöhe" ist WIMRE ein Verbotszeichen. ;-)       >> Auf Autobahnen sind andererseits recht selten Fahrräder zu sehen, außer       >> vielleicht an PKW befestigt.              > Nun, woran liegt das wohl, das man so selten Fahrräder in Betrieb auf der       > Autobahn sieht? Ganz einfach, Fahrräder, obwohl vollwertige Fahrzeuge,       > werden als nicht fähig angesehen, eine Geschwindigkeit von 60 km/h       > darzustellen und deshalb ist es nicht zulässig, auf der Autobahn mit dem       > Fahrrad zu fahren              Hatte Dich so verstanden, Radfahrer würden gelegentlich gegen die       Vorschrift "Kraftfahrstraße" verstoßen. Es passiert etwa so selten wie       Autofahrer zu Geisterfahrern werden, also i.a. aus Versehen.              > Ich kann damit leben              Dito.              > Und das Abstrahieren auf "Vorschriften gelten auch wenn sie Dir nicht       > passen" fällt Dir schwer?              Vorschriften gelten im Straßenverkehr genau dann, wenn sie angeordnet       sind oder wie z.B. § 1 StVO allgemein gelten. Was ich geschrieben habe,       betrifft lediglich die Eingruppierung von VZ265 "Verbot für Fahrzeuge       über angegebene Höhe einschließlich Ladung".              >> Gelegentlich wird die Regeltreue verschiedener Verkehrsteilnehmer ja       >> tatsächlich überprüft. Oft genug mit dem Ergebnis, dass es kaum       >> quantitative Unterschiede gibt. Qualitative gibt es d.h. die Art der       >> Verstöße unterscheidet sich bei Radfahrern (z.B. Linksfahren, "harte"       >> Rotlichtverstöße, Gehwegnutzung) und Kraftfahrern (regelmäßig leichte       >> Überschritung der zul. Höchstgeschwindigkeit, Fahren bei "Dunkelgelb",       >> Missachtung von Fahrbahnmarkierungen) unterscheidet sich. Die Frage ist,       >> welche Verstöße häufig zu (schweren) Unfällen führen. Die Auflistungen       >> sind unvollständig, lediglich Beispiele.       >       > Du leitest also aus dem Unrecht, was andere anstellen, ab, das Du auch       > Unrecht begehen darfst. Sozusagen Recht auf Unrecht wobei das Unrecht       > anderer aus Gleichbehandlungsgründen für alle zulässig ist (oder,       > idealerweise, natürlich nur für Dich)              Ich leite gar nichts ab. Es geht ausschließlich um die Unterschiede bei       Regelverstößen abhängig von der Art der Verkehrsteilnahme. Gegenseitiges       Aufrechnen ist ziemlich sinnlos, aber die Frage, welche Verstöße zu       welchen Unfällen führen können, muss erlaubt sein:              > Kann man machen, genau so wie Du gerade versuchst, einfach die Schwere der       > möglichen Auswirkungen als Kriterien für die Zulässigkeit heranzuziehen              Ich gehe mal idealistisch davon aus, dass die StVO zur Vermeidung von       Unfällen erfunden wurde.              > Wie gesagt, wenn jemand seine Ideen in diese Richtung in den Vorschriften       > und Gesetzen wiederfinden will so kommt er um eine aktiven Teilnahme an       > politischen Prozessen zur demokratischen Entscheidungsfindung nicht herum              Wurde im Fall Radwegpflicht intensiv gemacht, Jahre vor der StVO-Novelle       2019. Es gab ein Webforum des Bundesministeriums. Dort wurde die       bestehende Fassung von § 2 (4) StVO massiv in Frage gestellt, ohne dass       vom Ministerium ernsthafte Gegenargumente vorbringen konnte.              > Ich fahre lieber Fahrrad - jeder wie er mag              Dito, und Randwege meide bzw. ignoriere ich,       so oft es eben geht. Aber von anderen erwartest Du, dass sie Zeit (und       Geld) in Gesetzgebungsprozesse investieren?              --                      CU Chr. Maercker.               RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.              --- SoupGate-Win32 v1.05        * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)    |
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