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   de.rec.fahrrad      More than just Kraftwerks Tour De France      6,209 messages   

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   Message 5,645 of 6,209   
   Stefan to All   
   Re: Minizebras   
   29 Dec 25 23:59:11   
   
   From: stefan@epiket.de   
      
   Am 27.12.25 um 08:28 schrieb Ulf Kutzner:   
   >> Also wenn ich es richtig verstehe: wenn ein Hochboard-Radweg einmal   
   >> eingerichtet wurde, darf er nicht mehr entfernt werden, solange es keine   
   >> Rechtsnorm gibt, den konkreten Radweg für unzulässig erklärt?   
   >   
   > Manche wurden entblaut, da sie neue Mindestbreiten nicht   
   > aufwiesen.   
   >   
   > Manche wurden entblaut, als auf der Fahrbahn T30 angeordnet   
   > wurde oder vielleicht nach Eröffnung einer entlastungsstraße   
   > der schwerverkehr auf der gegenständlichen Stzraße zurückging.   
   >   
   > Manche wurden entblaut, weil erfolgreich geklagt wurde.   
      
      
   es gibt 3 Schritte:   
   - Benutzungsverbot der Fahrbahn aufheben (Teileinziehung rückgängig machen)   
   - Verkehrsrechtliche Anordnung Benutzungspflicht   
   - Benutzungsverbot des Hochboardweges durch Teileinziehung einführen:   
      Wie will man nach Ewigkeiten von 237, 240, 241 jetzt das   
      Benutzungsverbot begründen. Als Gesetz (Satzung) unterliegt es einem   
      weitergehenden Rechtsschutz als die Benutzungspflicht rein durch   
      Schilder. Daher wird die Benutzung des Hochboards meistens zulässig   
      bleiben (weil man zu 99% vergisst, die Benutzungssatzung zu ändern)   
      
   --- SoupGate-Win32 v1.05   
    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   

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