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|    Message 254 of 788    |
|    Rupert Haselbeck to Wolfgang    |
|    =?UTF-8?Q?Re=3a_Twitter_sperrt_Account_z    |
|    29 Dec 22 13:10:05    |
      From: mein-rest-muell@gmx.de              Wolfgang schrieb:       > Rupert Haselbeck:       >> Wolfgang schrieb:       >>       >>> Genau das ist der Trugschluß.       >>> Nach Telekommunikationsgesetz, ehemals Fernmeldegesetz, ist das       >>> Abhören _jeglicher Nachricht_ die nicht für einen selbst bestimmt       >>> ist, verboten. Unabsichtlich empfangene Nachrichten dürfen nicht       >>> weitergegeben werden.       >>       >> Wo genau steht das denn im TKG?       >       > Das Thema ist jetzt wohl ins TTDSG gewandert.       > Gilt aber m.E. nach wie vor.              Wenn du mit TTDSG das Teledienstedatenschutzgesetz meinst, so hilft das       auch nicht weiter, weil selbiges bereits 2007 aufgehoben wurde. Auch die       Regelungen im Telemediengesetz helfen nicht weiter, weil es sich hier       nicht um einen Dienst im Sinne des § 1 des Telemediengesetzes handelt.              Es bleibt dabei: Die Zeit der Deutschen Bundespost mit dem "Verboten ist       alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist" ist längst vorbei. Jeder darf       frei empfangbare Sendungen empfangen, solange es nicht ausdrücklich       verboten ist.              Das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG ist ein Schutzrecht gegen den       Staat und hilft hier nicht weiter. Auch der § 206 StGB ist nicht       einschlägig, weil der sich lediglich an Telekommunikationsunternehmen       und deren Beschäftigte richtet.              Und von alledem ganz abgesehen ist ja auch nicht recht nachvollziehbar,       vor wem oder was frei verfügbare Daten wie ADS-B geschützt werden       müssten. Ich darf ja auch jedem zuhören, der auf der Straße ruft, er sei       Georg Huber und wohne in der Hintertupfingerstr. 123 in Hinterschönhausen              MfG       Rupert              --- SoupGate-Win32 v1.05        * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)    |
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