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   Message 254 of 788   
   Rupert Haselbeck to Wolfgang   
   =?UTF-8?Q?Re=3a_Twitter_sperrt_Account_z   
   29 Dec 22 13:10:05   
   
   From: mein-rest-muell@gmx.de   
      
   Wolfgang schrieb:   
   > Rupert Haselbeck:   
   >> Wolfgang schrieb:   
   >>   
   >>> Genau das ist der Trugschluß.   
   >>> Nach Telekommunikationsgesetz, ehemals Fernmeldegesetz, ist das   
   >>> Abhören _jeglicher Nachricht_ die nicht für einen selbst bestimmt   
   >>> ist, verboten. Unabsichtlich empfangene Nachrichten dürfen nicht   
   >>> weitergegeben werden.   
   >>   
   >> Wo genau steht das denn im TKG?   
   >   
   > Das Thema ist jetzt wohl ins TTDSG gewandert.   
   > Gilt aber m.E. nach wie vor.   
      
   Wenn du mit TTDSG das Teledienstedatenschutzgesetz meinst, so hilft das   
   auch nicht weiter, weil selbiges bereits 2007 aufgehoben wurde. Auch die   
   Regelungen im Telemediengesetz helfen nicht weiter, weil es sich hier   
   nicht um einen Dienst im Sinne des § 1 des Telemediengesetzes handelt.   
      
   Es bleibt dabei: Die Zeit der Deutschen Bundespost mit dem "Verboten ist   
   alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist" ist längst vorbei. Jeder darf   
   frei empfangbare Sendungen empfangen, solange es nicht ausdrücklich   
   verboten ist.   
      
   Das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG ist ein Schutzrecht gegen den   
   Staat und hilft hier nicht weiter. Auch der § 206 StGB ist nicht   
   einschlägig, weil der sich lediglich an Telekommunikationsunternehmen   
   und deren Beschäftigte richtet.   
      
   Und von alledem ganz abgesehen ist ja auch nicht recht nachvollziehbar,   
   vor wem oder was frei verfügbare Daten wie ADS-B geschützt werden   
   müssten. Ich darf ja auch jedem zuhören, der auf der Straße ruft, er sei   
   Georg Huber und wohne in der Hintertupfingerstr. 123 in Hinterschönhausen   
      
   MfG   
   Rupert   
      
   --- SoupGate-Win32 v1.05   
    * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)   

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